Die Produktionsbedingungen - AOP Bleu d'Auvergne Käse
AOP Bleu d’Auvergne

Die Produktionsbedingungen

Die Produktionsbedingungen

Das neue Lastenheft des AOP Bleu d’Auvergne legt die Viehzuchtmethoden und Produktionsweisen für alle Erzeuger von AOP Bleu d’Auvergne fest.
In Bezug auf die Milchproduktion schreibt das neue Lastenheft eine dominierende Rolle für Gras in der Ernährung der Kühe vor.
Dies äußert sich konkret in den folgenden Punkten:

  • Weidehaltung

Die Kühe müssen mindestens 150 Tage auf einer Fläche von 30 Ar pro Tier weiden.

  • Futter

In der Jahreszeit, in der die Wetterbedingungen keine Weidehaltung ermöglichen, besteht die Grundration der Milchherde aus ausschließlich lokal hergestelltem Futter.

Da der Anbau von Getreide im Herstellungsgebiet nur schwer bzw. überhaupt nicht möglich ist, sind für die Ernährung der Kühe bestimmte, außerhalb der Zone hergestelltes Getreidekraftfutter bis zu 1800 kg pro Jahr zugelassen.

GVO, Harnstoff, Aromen, Farbstoffe, Hefe, Palmöl, Vinasse, formaldehydhaltige Gerbstoffe u.ä. sind streng verboten.

Nur Milchkühe aus dem Herstellungsgebiet der AOP dürfen Milch für die AOP geben. Es ist untersagt, Kühe oder Kälber in den Herden aufzunehmen, die außerhalb des Ursprungsgebiets geboren und/oder aufgezogen wurden.

Zur Suche ein Suchwort eingeben und bestätigen.